Kreisstraßen, Tiefbau und Kreisgartenbaulehrbetrieb
Der Fachdienst 66 „Tiefbau und Kreisgartenbaulehrbetrieb“ gliedert sich in drei Ressorts, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen.
Kreisstraßenneu-, um- und Ausbau
- Neu-, um- und Ausbau sowie Sanierung von Kreisstraßen
- Neubau, Sanierung und Kontrolle von Brücken anderen Ingenieurbauwerken
- Neubau und Unterhaltung von Lichtsignalanlagen
- Betreuung von Planvorhaben anderer Baulastträger, Versorgern und Privaten
Kreisstraßenunterhaltung
- Unterhaltung, Instandsetzung und Pflege von ca. 220 Kilometern Kreisstraßen mit Nebenanlagen wie Rad- und Gehwege, Parkstreifen, Brücken, Ingenieur- bauten, Entwässerungseinrichtungen und Lichtsignalanlagen
- Durchführung des Winterdienstes auf Kreisstraßen
- Pflege von Straßenbäumen, begrünte Trennstreifen-, Bankett-, Mulden-, Graben- und Böschungsflächen, Wanderparkplätze und Park&Ride-Anlagen
- Reparatur von Unfallschäden
- Durchführung einer wöchentlichen Streckenkontrolle im gesamten Kreisgebiet
Kreisgartenbaulehrbetrieb
- Ausbildung zum Berufsbild Gärtner: Fachrichtung Blumen- und Zierpflanzenbau und Garten- und Landschaftsbau
- Pflege und Unterhaltung an und in den kreiseigenen Liegenschaften
Aufbruchgenehmigung
Außenanlagen
Die Außenanlagen der kreiseigenen Gebäude, wie zum Beispiel der Berufsschulen und des Kreishauses, werden durch die Abteilung Kreisgartenbaulehrbetrieb betreut.
Im Rahmen der Ausbildung von Gärtnern im Garten- und Landschaftsbau werden gepflasterte Flächen instandgesetzt sowie Sträucher und Gehölz zurückgeschnitten, aber auch Flächen neu gestaltet und neue Bäume und Sträucher gepflanzt. Wiederkehrende Pflegearbeiten, wie z. B. Rasenschnitte, Unkrautbekämpfung und Laubbeseitigung, werden größtenteils an gemeinnützige und öffentliche Institutionen vergeben.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die ständige Überwachung des Baumbestandes im Bereich der öffentlichen Liegenschaften besonders wichtig. Die Kontrolle der Bäume erfolgt mehrmals im Jahr. Notwendige Sicherungsmaßnahmen werden durch eigenes Personal erledigt oder gegebenenfalls an Fachfirmen vergeben.
Ausschreibung (Tiefbauarbeiten)
Bauantrag
Bauüberwachung
Brücken
Kreisbauhof
Öffnungszeiten:
Kreisbauhof, Ostendorfer Str.45 in 45721 Haltern am See
Montag bis
Donnerstag: 7.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag: 7.00 Uhr - 14.30 Uhr
Netzknoten
Kreisstraßen
Kreisstraßen dienen dem Verkehr zwischen den Kreisstädten, dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten oder der Verbindung zwischen Gemeinden sowie dem Anschluss an das überörtliche Straßenverkehrsnetz. Im Kreis Recklinghausen gibt es 200 Kilometer kreiseigene Straßen. Der Kreis Recklinghausen ist für die Durchführung von Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Kreisstraßen und an 20 Parkplätzen im Bereich der Hohen Mark und des Naturschutzgebietes Haard zuständig. Dazu gehören auch die Reparatur von Unfallschäden, Grünpflegearbeiten und Winterdienst.
Planung, Planfeststellung, Plangenehmigung
- Planung
- wesentliche Änderung
- Umweltverträglichkeit
- Abstimmungsverfahren
- Linienbestimmung
- Verfahrensbeteiligte
- Duldung zur Vorbereitung der Planung
- Festlegung der Planungsgebiete durch Verordnung oder Satzung
- Veränderungssperre und Vorkaufsrecht
- Fälle der unwesentlichen Bedeutung (Erforderlichkeit der Planfeststellung)
- Ersatz der Planfeststellung durch das Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch
- Anhörungsverfahren
- Bürgerbeteiligung
- Offenlegung
- Planfeststellungsbehörden
- Einstellung der Planfeststellung
Kreiskarte NRW 1:50.000
Für das Land Nordrhein-Westfalen werden topographische Karten vom Landesvermessungsamt im gesetzlichen Auftrag bearbeitet und als Hauptkartenwerke, Sonderkarten und historische Karten herausgegeben.
Die Sonderkarte "Kreiskarte NRW 1: 50.000" dient als Grundlage zur Erstellung der Kreiskarte mit der Darstellung des klassifizierten Straßennetzes. Hierbei werden die Bundesfernstraßen (Autobahnen) A (rot) die Bundesstraßen B (blau), die Landesstraßen L (grün) und die Kreisstraßen K (braun) farblich markiert und mit ihrer Kennung versehen, zum Beispiel: A 2, B 235, L 628, K 21.
Sondernutzungen
Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) erteilt der Kreis Recklinghausen die Erlaubnis für Zufahrten oder Zugänge an der freien Strecke der Kreisstraße sowie in bestimmten Fällen in der Ortsdurchfahrt. Für diese Sondernutzung einer Kreisstraße wird nach der allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen eine Gebühr festgesetzt.
Stationszeichen (Pfosten)
Straßenabschnitt
Straßenplanung
- § 34 StrWG-NRW (Änderungen von Kreuzungen oder Einmündungen auf Grund geänderter Verkehrsbedürfnisse, z. B. Änderung einer plangleichen Kreuzung/Einmündung in eine planfreie, oder Errichtung einer Signalanlage oder Änderung in einen Kreisverkehrsplatz)
- § 49 StrWG-NRW (Errichtung eines zusammenhängenden überörtlichen Radwegenetzes).
- öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV (Busbeschleunigung, Vorrangschaltung und Steigerung der Attraktivität)
- Neu-, Um- und Ausbau,
- Radwegebau,
- Brückenbau und -sanierung sowie
- Deckenverstärkung, -verbesserung und -sanierung
Straßenaufbrüche
Straßendatenbank/Straßenverzeichnis
Straßenreinigung
Straßen- und Unfallschäden
Unfallschäden
Kommt es durch Unfälle zu Schäden an Kreisstraßen, werden diese vom Fachdienst 66 Tiefbau und Kreisgartenbaulehrbetrieb des Kreises Recklinghausen bearbeitet. Eingehende Unfallanzeigen werden registriert, zur Reparatur gegeben und abgerechnet. Am häufigsten gibt es Schäden an Verkehrszeichen, Leitplanken und Ampelanlagen, aber auch Bäume und Sträucher werden bei Unfällen beschädigt. Die Kosten muss der Unfallverursacher oder die Versicherung erstatten.