Fachdienst Straßenverkehrsamt - Zulassungsstelle
               Montag:
               
07:15 bis 15:00 Uhr
               Dienstag:
               
07:15 bis 15:00 Uhr
               Mittwoch:
               
07:15 bis 13:00 Uhr
               Donnerstag:
               
07:15 bis 18:00 Uhr
               Freitag:
               
07:15 bis 12:00 Uhr
               
Für einen Besuch im Straßenverkehrsamt ist ein Termin erforderlich. Dieser kann online über die Seite ‚Terminvereinbarung für KFZ-Zulassungen‘ gebucht werden. Dort sind auch Ausnahmen aufgeführt. Termine können außerdem telefonisch unter 02361/537777 vereinbart werden. Terminanfragen per Mail sind nicht möglich.
Telefon
         02361 / 53-7777
      Angebote
         - (Wunsch-)kennzeichenreservierung
 - Alles Notwendige zur Fahrzeugzulassung auf einen Blick
 - Anhängerverzeichnis
 - Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren
 - Ausfuhrkennzeichen
 - Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
 - Außerbetriebsetzung
 - Betriebserlaubnis verloren für ein zulassungsfreies Fahrzeug, z. B. Mofa
 - Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV als Zulassungsvoraussetzung
 - E-Kennzeichen
 - Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges aus dem Ausland
 - Erstmalige Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
 - Fahrzeugbestand im Kreis Recklinghausen
 - Fahrzeugregister - Auskunft
 - Fahrzeug zulassen
 - Gespann (Tempo 100 km/h)
 - Grüne Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge
 - Historisches Kennzeichen
 - Information für G(roß)-Kunden
 - Kennzeichenschilder (verloren / gestohlen)
 - Kennzeichenschilder neu siegeln
 - Kfz-Zulassung und Erhebung der Kfz-Steuern
 - Kraftfahrzeugsteuer (neuer Ansprechpartner)
 - Kraftfahrzeugwesen
 - Kurzzeitkennzeichen
 - Namensänderung
 - Neuzulassung
 - Öffnungszeiten im Straßenverkehrsamt
 - Rotes Dauerkennzeichen
 - Rotes Oldtimerkennzeichen
 - Saisonkennzeichen
 - Technische Änderung
 - Terminvereinbarung bei der Zulassungsbehörde in Marl
 - Terminvereinbarung Straßenverkehrsamt
 - Umkennzeichnung, z.B. von RE auf CAS
 - Umschreibung eines Fahrzeuges (mit Halterwechsel)
 - Umschreibung eines Fahrzeuges (ohne Halterwechsel)
 - Verkauf eines Fahrzeuges
 - Versicherungsnachweis
 - Versicherungswechsel
 - Wechsel des Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug
 - Wechselkennzeichen
 - Wiederzulassung (auf denselben Halter)
 - Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges
 - Zulassung auf Juristische Personen, Behörden, Vereinigungen, Gewerbetreibende/Selbständige und Minderjährige
 - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unleserlich, gestohlen, verloren
 - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) unbrauchbar, verloren, gestohlen
 
- 
               Vollmacht
               
zur Zulassung eines Fahrzeuges