Angebot Großraum- und Schwertransporte ( nach §29 Abs.3 StVO)
Für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen tatsächlich überschreiten, ist eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung erforderlich. Dies gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt.
Zuständigkeit
- Für die Erteilung der Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen zuständig.
- Für Anträge bei denen nur eine Ladungsmaßüberschreitung vorliegt, sind die kreisangehörigen Städte (Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop) zuständig. Ansonsten erteilt das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen die Genehmigung nach § 29 Abs. 3 StVO und § 46 StVO zusammen.
- Zusätzlich kann eine Ausnahme nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen erforderlich sein. Hierfür ist die Bezirksregierung Münster zuständig.
Antragstellung
Mit Beginn des Jahres 2008 wurde VEMAGS (Abkürzung für „Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte") eingeführt. Hierbei handelt es sich um ein bundesweit einheitliches Verfahrensmanagementsystem, in dem alle Benutzer über eine gesicherte Internetverbindung auf eine gemeinsame Datenbank zugreifen und Vorgänge in dieser Datenbank abarbeiten. Anträge für Großraum- und Schwertransporte können mit Hilfe dieses internetgestützten Verfahrens online unter folgendem Link beantragt werden: www.vemags.de
Die Antragstellung per Fax (02361 53 7202) oder postalisch ist dennoch möglich.
Gebühren
Für Erlaubnisse (§29 StVO) bzw. Ausnahmen (§46 StVO) sieht die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Gebührenrahmen vor. Die Gebühr wird innerhalb dieses Rahmens entsprechend dem Verwaltungsaufwand auch unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Vorteils des Antragstellers festgesetzt.
Private Begleitung bei Großraum- und Schwertransporten (BF4)
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Richtlinien für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
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Ausnahmegenehmigung Großraum-Schwerverkehr
Anträge sind zu richten an: schwertransporte@kreis-re.de
- LoF_Karte_ab_01.01.2022
- LoF_Negativliste_ab_01.01.2022