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Leistung Schutz vor Licht

Natürliches (Sonnen-)Licht ist unstreitig eine wichtige Lebensgrundlage für Mensch und Lebewesen. Künstliches Licht hat dem Menschen in zunehmendem Maße auch nachts ein angenehmes und sicheres Leben ermöglicht.

Als Umweltfaktor wird Licht bisher selten wahrgenommen. Dabei können sich bei Tage unangenehme Blendwirkungen durch direktes oder reflektiertes Sonnenlicht z. B. an gläsernen oder metallischen Flächen ergeben. Nachts können störende Belästigungen durch gewerbliche Beleuchtungsanlagen wie z. B. Lichtwerbeanlagen oder Flutlichtanlagen von Sportplätzen im Wohnbereich auftreten. Darüber hinaus trägt insbesondere unnötige oder auch unangepasste Beleuchtung zur allgemeinen "Lichtverschmutzung" in der Atmosphäre bei, die den natürlichen Blick auf den Sternenhimmel mit Auge oder Teleskop stark einschränkt.

Im Rahmen des Immissionsschutzes ist die durch Beleuchtungsanlagen verursachte belästigende Aufhellung und eine "psychologische" Blendung in Aufenthaltsräumen, wie Wohn- und Schlafzimmern, zu beurteilen. Je nach Sachlage können Minderungsmaßnahmen erforderlich sein.

Die Aufhellung in Wohn- und Schlafzimmern wird durch die Beleuchtungsstärke des einfallenden Lichtes im jeweiligen Fenster, gemessen in der Einheit Lux (lx), bestimmt. Die maximal zulässige Beleuchtungsstärke ist dabei abhängig vom Gebietscharakter des Immissionsortes.

Eine Blendung kann von Lichtquellen ausgehen, wenn diese - z. B. wegen unzureichender Ausrichtung oder fehlender Abschirmung - aus Wohnbereichen einsehbar sind und dort als belästigend empfunden werden. Die maßgebliche Größe zur Beurteilung der sog. psychologischen Blendung ist die Leuchtdichte der betreffenden Lichtquelle ("Helligkeit"), angegeben in der Einheit Candela pro Quadratmeter (cd/m²). Maßgeblich für die wahrgenommene Blendwirkung einer Lichtquelle ist jedoch deren "relative Helligkeit" in Bezug zur Umgebung sowie deren scheinbare Größe aus Sicht vom Einwirkungsort, sodass auch die Umgebungsleuchtdichte (Einheit: Candela pro Quadratmeter, cd/m²) und der Raumwinkel der Lichtquelle (Einheit: Steradiant, sr) mit zu bestimmen sind. Hieraus wird die maximal zulässige Leuchtdichte der Lichtquelle abgeleitet, die ebenfalls vom Gebietscharakter abhängig ist.

Kriterien zur Ermittlung und Bewertung von Lichtimmissionen sind in der Licht-Richtlinie geregelt. Wie Lichtimmissionen gemessen werden können und welche Stärke diese aufweisen, wird auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) dargestellt. Eine vertiefende allgemeine Darstellung zum Sachstand findet sich in der Sachinformation des Landesumweltamtes zur Beurteilung von Lichtimmissionen künstlicher Beleuchtungsanlagen.

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