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Angebot Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnis

Fahrlehrerlaubnis

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis oder der Anwärterbefugnis. 
 
Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Fahrlehrerlaubnisklasse BE und zusätzlich in den Fahrlehrerlaubnisklassen A, CE und DE erteilt. 
 
Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erhalten zunächst eine Anwärterbefugnis nach § 9.
 
Den Antrag, mit den Hinweisen welche Unterlagen benötigt werden, können Sie hier unter dem Button „Formulare“ entnehmen. Bitte reichen Sie diesen mit den notwendigen Unterlagen bei der Führerscheinstelle in Marl gebührenpflichtig ein.
 

Hierfür ist ein Termin notwendig. Ihre Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite unter Kontakte.

Ansprechpartner für die einzelnen Städte sind:

Castrop-Rauxel, Datteln, Herten Frau Dogan
Dorsten, Gladbeck, Recklinghausen Herr Kloh
Haltern am See, Marl, Oer-Erkenschwick, Waltrop Frau Öztürk

 

Gebühren können beim Straßenverkehrsamt in Marl in Bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden. Die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis erfolgt grundsätzlich nur durch Aushändigung beim Straßenverkehrsamt in Marl.

Fahrschulerlaubnis

Wer als selbstständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis. 
 
Von der Fahrschulerlaubnis mit einem Zusatz nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 darf nur zur vorübergehenden und gelegentlichen selbstständigen Ausbildung von Fahrschülern Gebrauch gemacht werden.
 
Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Fahrschulerlaubnisklassen A, BE, CE oder DE erteilt. Im Übrigen ist § 1 Absatz 2 entsprechend anzuwenden.
 
Unter dem Button „Formulare“ können Sie das notwendige Antragsformular sowie die Anlage 1, Anlage Checkliste und die Anlage Erklärung nutzen. Die Antragsunterlagen mit den notwendigen Nachweisen können in den Briefkasten bei der Führerscheinstelle in Marl eingeworfen oder per Post übersendet werden.
 
Nach Eingang des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
 
Wenn der gestellte Antrag vollständig vorliegt, wird der Sachverständige mit der Abnahme der Fahrschule beauftragt. Sobald die Abnahme positiv erfolgt ist und an die Führerscheinstelle zurückgesandt wurde, kann eine Fahrschulerlaubnis erteilt werden.
 
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben können Sie sich gerne per Mail (erlaubnisse@kreis-re.de) oder auch telefonisch an die Führerscheinstelle in Marl wenden.

Die Gebühren für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis werden bei der Erteilung erhoben, da diese nicht im Vorfeld bekannt sind.